AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln den Vertrag zwischen den Vertragsparteien unter Ausschluss aller sonstigen Bestimmungen

des Käufers ungeachtet aller besonderen oder allgemeinen Bedingungen, die allenfalls auf der Bestellung oder auf anderen Dokumenten des

Käufers aufscheinen. Der „Vertrag“ bezeichnet den Vertrag über den Verkauf von Waren bzw Dienstleistungen durch die Staal Werbeartikel

& Marketing Support (in der Folge „Staal“ genannt) und den Bezug von Waren bzw Dienstleistungen durch den Käufer (in der Folge

„Lieferungen“) ungeachtet dessen, ob es sich um aktuelle oder künftige Geschäftsbeziehungen handelt.

2. Angebot, Information, Vertragsabschluss

Ein Angebot ist für Staal erst nach einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung verbindlich. Alle in Datenblättern, Broschüren und sonstigen

mündlichen oder schriftlichen Informationen enthaltenen Daten oder Angaben zur Qualität werden ausschließlich als Richtwerte angesehen

und sind nicht verbindlich. Dasselbe gilt für die zur Verfügung gestellten Muster und dergleichen.

Artikeländerungen in Farbe und Design sowie technische Verbesserungen behalten wir uns vor. Unsere Angebote verstehen sich

ausschließlich für Industrie, Handel, Gewerbe und vergleichbare Institutionen. Druck- bzw. produktionsbedingte Maß- und Farbabweichungen

sind möglich. Die am Bildschirm dargestellten Farben der Artikel können von den Originalfarben abweichen. Da die meisten Artikel nur in

Standardfarben lieferbar sind, ist die gewünschte Druckfarbe nicht mit der Artikel-Grundfarbe identisch. Dekorationsartikel in den Abbildungen

gehören nicht zum Lieferumfang. Zolltarifnummer u. Ursprungsland eines Artikels geben wir Ihnen auf Wunsch gerne bekannt.

Ursprungszeugnisse o.ä. werden von uns nicht ausgestellt.

Der Vertrag wird erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch Staal verbindlich. Vom Käufer anschließend verlangte oder verursachte

ergänzende Änderungen der Auftragsdaten berechtigen Staal, die davon betroffenen Vertragsbedingungen entsprechend anzupassen.

Mündliche Vereinbarungen sowie ergänzende Änderungen der Auftragsdaten müssen für ihre Wirksamkeit von Staal schriftlich bestätigt

werden.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk ohne Verpackungs- und Transportkosten und Spesen und ohne die jeweils gültige

gesetzliche Umsatzsteuer. Der Käufer trägt die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer, sämtliche Verpackungs- und Transportkosten,

Spesen, Gebühren, Abgaben, sonstige Steuern und Zölle im Zusammenhang mit den Lieferungen. Sonderleistung wie z.B. Werbedrucke,

spezielle Verpackungen oder Direkt-Versand-Service werden zusätzlich verrechnet. Preis- und Produktänderungen sowie Satzfehler

vorbehalten. Wir behalten uns vor, innerhalb der EU die Ware direkt vom Hersteller an den Kunden zu liefern. Beachten Sie bitte, daß bei

diesen Sendungen die im jeweiligen Land gültige MwSt. verrechnet wird. Liegt dem Preisangebot offenbar ein Preis aufgrund von

Übertragungsfehlern zugrunde, so sind wir berechtigt, eine nachträgliche Preiskorrektur vorzunehmen. Lehnt der Besteller diese Korrektur ab

und kann zwischen den Vertragsparteien keine Verständigung erzielt werden, so steht uns ein schriftlicher Rücktritt vom Vertrag zu.

Schadenersatz-ansprüche sind hierbei ausgeschlossen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglichen Regelungen in der

Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungs-erstellung

notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die

Preise entsprechend zu ändern.

Zahlungen gelten erst mit Vorliegen der entsprechenden Bestätigung der Bank von Staal als geleistet.

Zeit ist im Hinblick auf die Bezahlung aller Staal zustehenden Beträge ein wesentlicher Faktor. Falls der Käufer am Fälligkeitstag nicht Zahlung

leistet, kann Staal unbeschadet seiner sonstigen Rechte Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. über dem 6-Monats-EURIBOR verrechnen,

wobei der Käufer verpflichtet ist, Staal für alle Kosten (einschließlich Rechtsanwaltskosten) schadlos zu halten, die beim Versuch, den

überfälligen Betrag einzubringen, angemessener Weise entstanden sind.

Staal kann nach alleinigem Ermessen verlangen, dass der Käufer Lieferungen im Voraus bezahlt. Wiederholter Zahlungsverzug oder

Änderungen der angemessenen Bewertung der finanziellen Situation des Käufers durch Staal berechtigen Staal, für Lieferungen Vorauskasse

zu verlangen, auch wenn dies zuvor nicht vereinbart war. Der Käufer hat diesbezüglich alle Kosten zu tragen.

Der Käufer ist nicht berechtigt, die Bezahlung eines Staal zustehenden Betrags zurückzuhalten und der Käufer hat kein Recht zur Aufrechnung,

sofern Gegenforderungen aus einem anderen als dem jeweiligen im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen abgeschlossenen

Vertrag nicht schriftlich von Staal anerkannt werden, unbestritten sind oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden. Die Abtretung von

Forderungen des Käufers an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Staal zulässig.

4. Werbeeindrucke / Vorlagen

Ist über Wunsch des Kunden in die von uns zu liefernden Produkte ein Werbeeindrucke oder Werbeaufdrucke vorzunehmen, so sind sämtliche

damit verbundenen Kosten vom Kunden zu tragen. Sollten vom Käufer zur Verfügung gestellte Vorlagen aus unserem Verschulden (zumindest

grobe Fahrlässigkeit) in Verlust geraten oder beschädigt werden, haften wir diesbezüglich mit einem Höchstbetrag von EURO 125,-. Abzüge

von Werbeein- und –aufdrucken stellen wir nur über ausdrücklichen Wunsch des Käufers her. Sie gelten als genehmigt: durch schriftliche

Bestätigung am Andruckmuster oder durch rückbestätigten Proof per Email (verbindlich)! Allenfalls erforderlich werdende Korrekturen werden

zu Selbstkosten weiterverrechnet.

Der Auftraggeber bestätigt, dass er den Text in der Rubrik "Werbetext" sowie allenfalls übergebene Klischees genauestens kontrolliert hat. Er

beauftragt uns hiermit, genau diesen Text auf den Werbemitteln zu reproduzieren. Reklamierte Textfehler werden nur anerkannt, wenn der

aufgedruckte Werbetext abweicht. Fehler, die sich bereits im hier niedergeschriebenen Werbetext befinden, berechtigen daher unter keinen

Umständen zur Reklamation.

5. Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens,

sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt

ist. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch

ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer

angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er

seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im

letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz i.d.H.v. 15% des Bruttorechnungsbetrages

od. den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

6. Mustersendungen

Muster sind ausschließlich gegen Verrechnung lieferbar und nicht retournierbar. Ausgenommen davon sind Kleinteile wie Give-away´s usw.

die wir Ihnen gerne kostenlos zusenden. Rücknahme von Mustern ist nur nach vorherige schriftlicher Vereinbarung möglich (Rücksendekosten

sind vom Kunden zu tragen). Muster sind nicht immer in allen gewünschten Farben vorrätig, wir versenden deshalb die Muster in der dzt.

verfügbaren Farbe.

7. Lieferung und Gefahrenübergang

Sofern nicht anders vereinbart, bestimmt Staal die Art und Weise des Versands, wobei der Versand auf Gefahr und Kosten des Käufers erfolgt.

Die Art der Verpackung wird in der Auftragsbestätigung festgelegt. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung des

Käufers und auf dessen Kosten abgeschlossen. Bei höherer Gewalt (siehe unten) ist Staal berechtigt, die bestellten Waren auf Gefahr und

Kosten des Käufers selbst oder bei einem Spediteur zu lagern.

Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung geht spätestens bei Versand der Waren auf den Käufer über. Bei Lieferverzug, dessen

Ursachen im Verantwortungsbereich des Käufers liegen, geht die Preisgefahr mit der Anzeige der Lieferbereitschaft auf den Käufer über. Staal

ist unbeschadet seiner anderen Rechte berechtigt, Lagerkosten beginnend mit einem Monat nach der Anzeige der Versandbereitschaft zu

verrechnen und die Waren nach eigenem Ermessen nach fruchtlosem Verstreichen einer schriftlich eingeräumten Nachfrist zu verwerten.

8. Lieferzeit, Teillieferungen, Abweichungen

Die schriftliche Auftragsbestätigung von Staal (auch per Email) ist bestimmend für Zeitpunkt, Art und Menge der Lieferung. Staal ist berechtigt,

Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Käufer zumutbar ist.

Liefertermine und Lieferfristen sind lediglich ungefähre Angaben, sofern sie von Staal nicht ausdrücklich schriftlich als bindend garantiert

wurden. Sofern der Beginn der Lieferfrist von Staal nicht festgelegt wurde, beginnt die Lieferfrist mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Staal

ist jedoch nicht zur Lieferung verpflichtet, bis alle den Käufer vor Lieferung treffenden Verpflichtungen (zB technische, wirtschaftliche

Erfordernisse, behördliche Genehmigungen, Zustimmungen und Lizenzen, etc.) erfüllt worden sind. Sofern der Käufer nach der Annahme des

Auftrages Änderungen verlangt, beginnt die Lieferfrist erst mit der schriftlichen Bestätigung dieser Änderungen durch Staal. Die Lieferfrist

beginnt insbesondere erst, wenn der Käufer nachweist, dass er - sofern vertraglich vereinbart - ein Akkreditiv eröffnet oder eine Vorauszahlung

oder Sicherheit geleistet hat. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die den Gegenstand der Lieferung bildenden Waren das Betriebsgelände

von Staal am letzten Tag der Lieferfrist verlassen bzw mit der Anzeige von Staal innerhalb der Lieferfrist, dass die Waren zum Versand bereit

sind. . Bei Überschreitung des Liefertermins /der Lieferfrist, hat der Käufer uns schriftlich zur Lieferung aufzufordern. Erst dadurch werden wir

in Verzug gesetzt. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Im Falle des eingetretenen Verzuges hat der Käufer das Recht, uns

schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu setzen, mit dem Hinweis, dass er nach Ablauf dieser Nachfrist die

Abnahme der Lieferung verweigern wird.

Aus fertigungstechnischen Gründen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 Prozent bei Aufträgen mit Werbeanbringung

vor. Kleine Abweichungen in Format, Farbe und Material müssen wir uns ebenfalls vorbehalten da dies branchenüblich und somit angemessen

ist. Die zulässige Abweichung muss auf den Durchschnitt der jeweiligen Bestellung bezogen sein.

9. Gewährleistung und Haftung

Die Waren sind ausschließlich für Werbezwecke bestimmt. Jede andere Verwendung, insbesondere weitere Be- und Verarbeitung sowie

Verwendung als Betriebsmittel in einem Gewerbebetrieb, ist unzweckmäßig, weil die Ware den hierbei auftretenden besonderen

Beanspruchungen möglicherweise nicht standhält. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass allenfalls beigepackte Warnhinweise nicht von

den Werbemitteln getrennt, sondern dem Benützer gemeinsam mit der Ware ausgefolgt werden.

Der Käufer ist verpflichtet, jede Lieferung sofort nach Eingang zu untersuchen. Offensichtliche Mängel (einschließlich Transportschäden),

Unvollständigkeit der Waren oder andere Abweichungen von der Auftragsbestätigung müssen umgehend nach Eingang der Lieferung am

Bestimmungsort schriftlich unter Angabe der Mängel, Fehlmenge oder anderen Abweichungen und der Rechnungsnummer angezeigt werden.

Versteckte Mängel (einschließlich Mängel, die während der Herstellung auftreten) sind umgehend nach Feststellung anzuzeigen, wobei davon

ausgegangen wird, dass versteckte Mängel üblicherweise innerhalb eines Zeitraums von sechzig Tagen nach Eingang erkennbar sind, es sei

denn, der Käufer kann beweisen, dass es nicht zumutbar war, die Mängel innerhalb dieses Zeitraums zu erkennen. Mangelhafte Produkte

müssen 14 Tage nach dem Datum der Anzeige zur Prüfung durch Staal bereitgehalten werden und dürfen vorher nicht an Staal retourniert

werden. Auf Verlangen von Staal sind Proben der mangelhaften Waren an Staal zurückzusenden. Sofern der Käufer diese Bestimmung

fahrlässig nicht erfüllt, ist er nicht berechtigt, die Waren zurückzuweisen und Staal übernimmt keine Haftung für diese Mängel oder

Unvollständigkeit.

Bei Vorliegen von Mängeln ist Staal nach eigenem Ermessen berechtigt, entweder die Waren zu verbessern oder einwandfreien Austausch

zu leisten. Nur wenn eine solche Verbesserung oder ein einwandfreier Austausch für Staal oder den Käufer unmöglich oder inakzeptabel ist,

ist der Käufer zur Preisminderung berechtigt.

Staal haftet nicht für geringfügige Abweichungen von den vereinbarten Spezifikationen bzw für nur geringfügige Einschränkungen der

Anwendbarkeit der Waren. Staal haftet weiters nicht für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Weisungen oder Spezifikationen des

Käufers, unsachgemäße Handhabung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, anormale Arbeitsbedingungen oder eine Veränderung der

Waren durch den Käufer zurückzuführen sind. Staal ist nicht verpflichtet, den Käufer auf die Untauglichkeit seiner Weisungen oder

Spezifikationen hinzuweisen, sofern Staal keine Kenntnis von dieser Untauglichkeit hat. Durch Veränderung an der Ware oder ihrer Benützung,

sei es zu Werbezwecken, sei es auch zu anderen Zwecken, verzichtet der Auftraggeber auf jedweden Gewährleistungsanspruch bzw.

Reklamation. Ware und Druck (Raster, Tiefenschärfe, Haftfähigkeit) entsprechen, soweit nichts anderes vereinbart, durchschnittlichen

Qualitätsanforderungen an Werbegeschenke. Etwaige Druckfehler sind vorbehalten.

Staal haftet außer bei Haftung für mangelhafte Produkte im Rahmen des Konsumentenschutzgesetzes oder bei einer wesentlichen

Vertragsverletzung aufgrund grober Fahrlässigkeit oder aufgrund von Vorsatz durch Staal nicht für Folgeschäden, Schadenersatzzahlungen,

Kosten oder Ausgaben, Vermögensschaden, Gewinnentgang oder Zinsverlust oder Ansprüche Dritter, die für Staal unvorhersehbar sind,

wobei die gesamte Haftung von Staal im Rahmen dieses Vertrags oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Höhe nach auf den Preis

der Waren, die Gegenstand des Anspruchs sind, beschränkt ist und zwar in jenem Ausmaß, als dieser tatsächlich durch einen

Versicherungsanspruch von Staal gedeckt ist. Der Käufer ist verpflichtet, diese Haftungsbegrenzungen zur Gänze auf seine Kunden zu

überbinden.

Für jene Teile der Ware, die wir von Unterlieferanten bezogen haben, haften wir auch nur in dem Umfang, als uns selbst gegen unseren

Unterlieferanten Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche zustehen. Staal leistet hinsichtlich der Eignung des Kaufgegenstandes

ausschließlich dahingehend Gewähr, dass dieser im Sinne der Bestimmungen und Vorschriften des Produzenten bzw. Lieferanten verwendbar

ist. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kaufgegenstand bestimmungsgemäß und ausschließlich im Sinne der mitgelieferten

Anleitung gebraucht wird. Im Falle der Verletzung dieser Verpflichtung stehen dem Käufer gegen dem Lieferanten Ansprüche nicht zu.

Der Käufer hat bis zur Klärung der Gewährleistungsrüge für die ordnungsgemäße Lagerung und für die Versicherung zum vollen

Wiederverkaufspreis zuzüglich Transport- und Lagerkosten zu seinen eigenen Gunsten sowie zu Gunsten von Staal zu sorgen.

10. Höhere Gewalt

Staal haftet nicht für die verzögerte oder unterlassene Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen und gilt diesbezüglich nicht als vertragsbrüchig,

sofern die Verzögerung oder Unterlassung auf eine Ursache außerhalb ihres angemessenen Einflussbereichs zurückzuführen ist („Höhere

Gewalt“), einschließlich Streik, Aussperrung, unzureichende Versorgung mit Material oder Energie, Fehlen von Transportmitteln und ähnliche

Ereignisse oder Umstände. Dies gilt auch für den Fall, dass ein solches Ereignis Höherer Gewalt bei Lieferanten von Staal eintritt. Soweit ein

Ereignis Höherer Gewalt während eines bereits bestehenden Verzugs eintritt, endet die Staal eingeräumte Nachfrist erst nach Beendigung

des Ereignisses Höherer Gewalt. Staal wird den Käufer von Beginn und Ende eines Ereignisses Höherer Gewalt so rasch wie möglich

informieren.

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren verbleiben im Eigentum von Staal bis der Käufer alle Staal im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag geschuldeten

Beträge bezahlt hat und alle sonstigen Verpflichtungen des Käufers gegenüber Staal aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag

erfüllt wurden. Jede Bearbeitung der gelieferten Waren durch den Käufer erfolgt für Staal, ohne dass dadurch Verpflichtungen für Staal

entstehen. Falls die gelieferten Waren mit anderen Waren, die nicht im Eigentum von Staal stehen, verarbeitet werden, erwirbt Staal

Miteigentum an den neu erzeugten Waren im Verhältnis des Werts der gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

Der Käufer ist berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs zu veräußern. Sämtliche aus einem solchen

Verkauf entstehenden Ansprüche werden hiermit im Voraus an Staal abgetreten und der Käufer verpflichtet sich, alle erforderlichen

Öffentlichkeitserfordernisse zur Durchsetzung dieser Abtretung zu erfüllen. Der Käufer stellt Staal ohne vorherige schriftliche Zustimmung von

Staal keine schriftlichen Kundenlisten zur Verfügung. Sofern der Käufer Waren veräußert, die im Miteigentum von Staal stehen, gilt die

Abtretung im Ausmaß des Miteigentumsanteils. Staal ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt.

Der Käufer ist verpflichtet, die noch im Eigentum von Staal stehenden Waren auf eigene Kosten angemessen gegen alle üblichen Gefahren,

insbesondere gegen Feuer, Einbruch oder Wasserschäden zu versichern, diese sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß zu lagern.

Falls der Käufer mit einer überfälligen Zahlung unter Berücksichtigung einer Nachfrist von 10 Werktagen in Verzug ist, ist Staal berechtigt, die

Rückstellung der gelieferten Waren zu verlangen oder die gelieferten Waren abzuholen und sie so, wie sie sind (d.h. einschließlich ihrer

Verpackung) an Dritte zu veräußern. Eine oder mehrere dieser Handlungen gelten nicht als Beendigung der jeweiligen Bestellungen und

befreien den Käufer nicht von der Bezahlung der in Rechnung gestellten Beträge. Falls die gelieferten Waren von Staal an Dritte veräußert

werden, erklärt und garantiert der Käufer, dass dies zu keinem Eingriff in Immaterialgüterrechte (zB Markenrechte im Hinblick auf Schilder,

Logos und Wörter, etc.), die auf den jeweiligen Waren oder Verpackungen aufgedruckt sind, führen wird, wobei der Käufer auf alle ihm allfällig

daraus zustehenden Ansprüche gegenüber Staal verzichtet.

Staal ist ebenfalls berechtigt, nach eigenem Ermessen die nicht gezahlte Bestellung zu kündigen, ohne dass die Geltendmachung ihrer Rechte

durch oder in Verbindung mit einer Vertragsverletzung durch den Käufer limitiert wird, insbesondere in Bezug auf Schadenersatzklagen.

12. Immaterialgüterrechte Dritter

Dem Käufer obliegt die alleinige Verantwortung für die Erlangung von Immaterialgüterrechten am beauftragten Design der Waren sowie an

allen gedruckten Inhalten, Entwürfen und fertig gestellten Mustern, und der Käufer hält Staal für alle Ansprüche, Kosten,

Schadenersatzzahlungen und Ausgaben (einschließlich Rechtsanwaltskosten) schad- und klaglos, die auf die tatsächliche oder angebliche

Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter zurückzuführen sind.

Unbeschadet der vorstehenden Bestimmung bleiben die Immaterialgüterrechte an allen schriftlichen oder von Staal festgelegten

Spezifikationen sowie an Mustern, Modellen, etc. ausschließliches Eigentum von Staal.

13. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, daß auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages

von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw.

Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die

Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt-gegebene Adresse gesendet werden.

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets

unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Nutzungs- oder Verwertungsrechte. Wir behalten uns vor, Logos

o.ä. bedruckte Artikel auch ohne besondere Zustimmung des Bestellers auf unseren Webseiten bzw. in unseren Katalogen abzubilden.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort ist vereinbarungsgemäß Reith im Alpbachtal.

Diese Verkaufsbedingungen unterliegen österreichischem Recht und die Vertragsparteien unterwerfen sich unabhängig von der Höhe des

Streitwertes der ausschließlichen Zuständigkeit des Bezirksgerichts Kufstein. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Wechsel-, Urkunden- oder

Scheckverfahren.

Staal ist jedoch nach seiner Wahl berechtigt, den Käufer auch an dessen Geschäftssitz zu klagen. Die Anwendung des Wiener UN-

Übereinkommens über den internationalen Warenkauf von 1980 wird hiermit ausgeschlossen.

14. Sonstige Bestimmungen

Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Staal abzutreten.

Der Käufer erklärt, weder finanzielle noch sonstige Zuwendungen mit dem Ziel des Erhalts oder der Aufrechterhaltung von wirtschaftlichen

oder sonstigen Vorteilen Personen oder Amtsträgern anzubieten, noch zu versprechen oder zu leisten und/oder soweit bereits das bloße

Anbieten oder Versprechen solcher Zuwendungen eine Beeinflussung darstellt oder darstellen könnte, dies zu unterlassen. Der Käufer wird

Staal im Falle eines Zuwiderhandelns vollkommen schad- und klaglos halten.

Staal ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Käufer eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern

abschließt, gegen den Käufer ein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren eröffnet oder ein Masseverwalter für ihn bestellt wird.

Sollte ein Teil einer Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen gesetzeswidrig, nichtig oder undurchsetzbar sein, wird dieser Teil von den

übrigen Bestimmungen abgetrennt, wobei die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam bleiben.

Der Verzicht auf die Erfüllung einer Bestimmung durch Staal gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung einer späteren Verletzung durch

den Käufer. Jede Abweichung von diesen Verkaufsbedingungen bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von Staal.

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